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Alex Gast
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Verfasst am: 02. Jun 2004 06:42 Titel: Adverbial des Urhebers |
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Hallo!
Ich habe eine Frage: Ist das lateinische "Adverbial des Urhebers" im Deutschen ebenfalls eine "Adverbiale Bestimmung", oder ist es in der deutschen Grammatik ein präpositionales Objekt?
Beispiel:
liberti a patrono invitantur
Die Freigelassenen des Herrn wurden eingeladen. (Ist die Übersetzung richtig?)
Freigelassene = Subjekt
wurden = Hilfsverb
eingeladen = Prädikat
Patron/Herr = ?
Ist das nun eine Adverbiale Bestimmung (wenn ja welche?), oder ein präpositionales Objekt, oder was ganz anderes? |
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Alex Gast
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Verfasst am: 02. Jun 2004 06:53 Titel: |
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Halt Moment, ist es vielleicht ein Attribut?
Wird aus einem lateinischen 'Adverbial des Urhebers' in der deutschen Übersetzung manchmal oder immer ein Attribut? |
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juergen Aedilis
Anmeldungsdatum: 04.04.2004 Beiträge: 102 Wohnort: Paderborn
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Verfasst am: 02. Jun 2004 11:24 Titel: Re: Adverbial des Urhebers |
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Alex hat Folgendes geschrieben: | Beispiel:
liberti a patrono invitantur
Die Freigelassenen des Herrn wurden eingeladen. (Ist die Übersetzung richtig?) |
Nein.
-> Die Freigelassenen sind vom Herrn eingeladen.
invitantur - von invitare: 3 Pers. Sg. Präs. Passiv.
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Wäre deine Übersetzung richtig, müßte patronus im Genitiv stehen und das Verb eher im Imperfekt
-> liberti patroni invitabantur. (...wurden eingeladen)
oder Perfekt:
-> liberti patroni invitati sunt. (...sind eingeladen worden)
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Der Satz ist einfach die passive Ausdrucksweise von:
Patronus libertos invitat.
Bei der Umwandlung dieses Satze ins Passiv gilt (für trans. Verben):
- das Akkusativobjekt (libertos) zum Subjekt (liberti)
- die tätige Person (patronus) steht im Ablativ (patrono) mit "a" oder "ab";
- (wäre es keine Person bzw. Urheber, sondern eine Sache bzw. Ursache, so stünde der reine Ablativ -> kausativer Ablativ)
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Achja,
und nochwas zur ursprünglichen Frage: In dem Satz gibt es natürlich kein Adverb und auch keine adv. Bestimmung.
Adv. Bestimmung sind Umstandsbestimmungen des Ortes, der Zeit, der Art und Weise, des Mittels, des Zwecks, der Folge, des Grundes und des Gegengrundes zum Prädikat.
Würde der "Patron" im Genitiv stehen - was er aber nicht tut - dann wäre es ein Genitivattribut. _________________ stabilitas contra mundum
Alle Postings ohne Gewähr auf Richtigkeit
wär rechtschraipfeler finded darv si behalden... |
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Augustus Gast
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Verfasst am: 05. Jun 2004 11:54 Titel: |
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Zitat: | Adverbial des Urhebers |
Wo hört man denn bitte solche blödsinnigen Ausdrücke? |
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Adverbial des Urhebers
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