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Gästin Gast
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Verfasst am: 10. Nov 2004 14:54 Titel: Toplink |
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Also, ich hab mir diese seite *zensiert* ma angeguckt und kann nur sagen: SIE IST TOP |
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juergen Aedilis
Anmeldungsdatum: 04.04.2004 Beiträge: 102 Wohnort: Paderborn
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Verfasst am: 10. Nov 2004 19:54 Titel: |
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Zitat: | Im Forum Classicum 2/2001 ist auf S. 153 folgende Erklärung des C.C. Buchners Verlages zu Internetpublikationen zu lesen (Dank an Erich Streitenberger):
"Internetpiraterie
Erklärung zum Problem der Internet-Veröffentlichung von Schulbuch-Übersetzungen:
In der vergangenen Zeit sind mehrere Lehrer an bayerischen Gymnasien an den C.C. Buchners Verlag herangetreten, weil komplette Übersetzungen von Lateinbüchern im Internet aufgetaucht waren.
Diese Übersetzungen erschweren den Lateinunterricht erheblich, weil die Hausaufgabenstellung anhand der Texte der Schulbücher nicht mehr sinnvoll möglich ist, wenn Schüler sich die Übersetzungen ohne weitere Schwierigkeiten aus dem Internet "herunterladen" können.
Der Verlag hat festgestellt, dass die entsprechenden Internet-Seiten - es sind derzeit drei Angebote bekannt - bei Schülern sehr beliebt sind. In den so genannten Gästebüchern, in die sich Internet-Benutzer eintragen können, finden sich zahlreiche begeisterte Kommentare. Die Begeisterung der Schüler ist nachvollziehban
Sie bedeutet aber zugleich, dass Lehrer die Bücher in ihrem Unterricht nicht mehr richtig einsetzen können, zumal auch nachgewiesenermaßen fehlerhafte Übersetzungen angeboten werden.
Der Verlag hat sich daher entschieden, die Verbreitung von Übersetzungen zu unterbinden. Durch die Übersetzung von Lehrbuchtexten werden Urheberrechte des Verlags bzw. der Autoren verletzt. Daher sind solche Internet-Angebote rechtlich unzulässig.
Das Landgericht München hat am 24.4.2001 entschieden, dass der Schulbuchverlag Übersetzungen im Internet verbieten kann. Es wurde hier ein Urteil gegen einen ehemaligen Gymnasiasten erwirkt, der Roma-Texte übersetzt und verbreitet hatte. Der Verlag legt Wert auf die Feststellung, dass es nicht sein Ziel ist, einzelne Verletzer "vorzuführen" oder finanziell zu belasten. Im Münchner Fall wird wegen der Prozesskosten daher eine Einigung zu den Kosten getroffen werden, mit der beide Seiten gut leben können.
Dem Verlag liegt allerdings daran, dass sich die Schüler der Problematik solcher Übersetzungen bewusst werden und dass den Lehrern jegliche Behinderung ihres Unterrichts durch Übersetzungen von Lehrbuchtexten im Internet erspart bleibt."
C.C. Buchners Verlag
Postfach 1269, 96003 Bamberg
Quelle: http://www.latein-mv.de/lbuebers.html |
Wer also solche Übersetzungen anbietet, sollte sich bewußt sein, was er tut. _________________ stabilitas contra mundum
Alle Postings ohne Gewähr auf Richtigkeit
wär rechtschraipfeler finded darv si behalden... |
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Thomas Administrator
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 228
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