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praeteriens
BeitragVerfasst am: 20. Sep 2015 16:05    Titel:

Meine Freunde, Männer, in der Prozeßführung erfahrene Männer, sagten:
"Das Leben und die Taten beider dürfen nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich nämlich um das Zurückforden/die Rückforderung/-zahlung von Schulden beim Richter, nicht um die Moral beim Sittenrichter. Es darf nicht bezweifelt werden, dass der Angeklagte freigesprochen werden muss, falls die Tat nicht bewiesen werden kann.
Latin
BeitragVerfasst am: 20. Sep 2015 15:22    Titel: Brauche Hilfe

Meine Frage:
Heyo ^^, da ich neu bin versuch ich es mal ^^. Also, ein schwieriger Text zum Anfang des Schuljahres:

Amici mei, viri experti in causis agendis, dicebant:
"Vita et facta utriusque respicienda non sunt. Res enim agitur de repetendo aere alieno apud iudicem, non de moribus apud censores. Non est dubitandum, quin reus absolvendus sit, nisi facinus probari possit."

Meine Ideen:
Meine Übersetzung wäre:

Meine Freunde, Männer, die in der Techtssprechung erfahren sind, sagten:
"Das Leben und die Taten beider dürfen nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich nämlich um das Zurückforden von Schulden beim Richter, nicht um Tod beim Sittenrichter (?!) Es ist nicht zu zweifeln, dass der Angeklagter Freisprucch bekommen würde, falls nicht würden seine Taten als gut befunden werden.

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