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[quote="Goldenhind"]Deine Herangehensweise sollte nicht sein, erst nach einer Übersetzung zu suchen, die "Sinn macht" und dann darauf zu schauen, ob der Kasus etc. stimmt, sondern du solltest immer zunächst genau den Kasus etc. der Wörter bestimmen, und dann über eine Kasusfunktion nachdenken, die Sinn macht.[/quote]
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Goldenhind
Verfasst am: 11. Feb 2012 15:07
Titel:
Deine Herangehensweise sollte nicht sein, erst nach einer Übersetzung zu suchen, die "Sinn macht" und dann darauf zu schauen, ob der Kasus etc. stimmt, sondern du solltest immer zunächst genau den Kasus etc. der Wörter bestimmen, und dann über eine Kasusfunktion nachdenken, die Sinn macht.
toxicangel
Verfasst am: 11. Feb 2012 14:17
Titel:
Danke für die Antwort! Mein Problem ist es halt, dass ich mich schwer tue, die Übersetzung so zu machen, dass es erstmal Sinn gibt und noch der Fall stimmt
Goldenhind
Verfasst am: 10. Feb 2012 20:22
Titel:
Hallo toxicangel,
einige Anmerkungen:
Das "iam" hast du nicht übersetzt.
hinter "feaciendum" muss man ein "esse" ergänzen: "was ihr meint, das ich tun muss"
"egomet" = "ich selbst"
"consilium capere" = "einen Entschluss fassen"
hinter "capiendum" muss auch ein "esse" ergänzt werden
"Si utar ad dicendum meo legitimo tempore" = "Wenn ich die mir zum Reden zustehende Zeit nutze"
"mei laboris industriae, diligentiaeque" stehen im Genitiv und sind auf "fructum" bezogen.
"capiam" ist 1. Pers. Sg. Futur von "capere".
"ex accusatione perficiam, ut ..." = "durch die Ankalge werde ich bewirken, dass ..."
"hominum" ist Genitiv Plural
"paratior, vigilantior, compositior" sind Komparative. "vigilans" heißt "wachsam/aufmerksam", "compositus" heißt hier wohl soviel wie "zielstrebig"
"venisse" ist Infinitiv Perfekt und muss vorzeitig übersetzt werden. Von "müsste" steht da nichts.
Das Prädikat des "ut"-Satzes ist "videatur".
"laude" ist ein Substantiv im Ablativ
"industriae meae" ist Genitiv
"reus" = "der Angeklagte" (Subjekt zu "ne elabatur")
"periculum" (Gefahr) fehlt in deiner Übersetzung
Wenn dir irgendetwas unklar geblieben ist, frag gerne nochmal nach.
MfG Goldenhind
toxicangel
Verfasst am: 08. Feb 2012 22:25
Titel: Hilfe bei "In C Verrem oratio actio prima - 11. Absatz&
Meine Frage:
Ich bräuchte Hilfe bei der Übersetzung folgender Passage aus C.Verrem oratio [...] Es wäre super, wenn mir jemand meine Fehler etwas genauer erklären könnte, denn ich habe 0 Ahnung von Latein! Ich muss auch dazu sagen, dass ich die Übersetzung ohne inhaltliche Vorkenntnisse gemacht habe :-( Und das war ein großer Fehler!
Nunc ego, iudices, iam vos consulo, quid mihi faciendum putetis. Id enim consili mihi profecto taciti dabitis, quod egomet mihi necessario capiendum intellego. Si utar ad dicendum meo legitimo tempore, mei laboris industriae, diligentiaeque capiam fructum; et [ex accusatione] perficiam ut nemo umquam post hominum memoriam paratior, vigilantior, compositior ad iudicium venisse videatur. Sed, in hac laude industriae meae, reus ne elabatur summum periculum est. Quid est igitur quod fieri possit? Non obscurum, opinor, neque absconditum.
Meine Ideen:
Nun ziehe ich euch, die Richter, zu Rate, um das zu tun, was ihr von mir glaubt. Denn diesen Rat, welchen ihr mir tatsächlich schweigend geben werdet, welchen ich für nötig halte, um diesen zu nehmen, nehme ich wahr. Wenn, sei es das, um von meiner gesetzlichen Zeit, meiner arbeitenden Tätigkeit, Sorgfalt und nützlichen Eignung zu sprechen; Es scheint, dass mit der Anklage, welche ich ausführe, niemand jemals nach menschlichem Gedenken vorbereitet, verrichtet, zusammensetzt, was durch das Urteil kommen (würden) müsste. Aber, in deser meiner löblichen Tätigkeit die Klage durchzuführen, ist es nicht das Oberste zu entkommen. Was ist folglich das, was geschen kann? Ich vermute nicht die Finsternis und nicht das Geheime.