LInda |
Verfasst am: 07. Apr 2016 13:10 Titel: |
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Also.. Beispiel: habebat prudentiam cum iuris civilis tum rei militaris. Er hatte Kenntnis sowohl des bürgerlichen Rechts als auch des Militärwesens. In der Textkritik steht, dass andere Handschriften statt des cum's tun konjizierten, sprich: habebat prudentiam tum iuris civilis tum rei militaris. tum-tum würde man doch als bald-bald übersetzen oder? Weiß nicht, wie ich sowas begründen soll. |
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