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Pontius Privatus
BeitragVerfasst am: 07. Dez 2011 19:16    Titel: Re: Textübersetzung Amici mei, viri experti in causis agendi

Igor hat Folgendes geschrieben:
Meine Frage:
Tut mir leid, dass ich am Anfang das nicht ganz begriffen habe. Also ich habe jetzt einige Ideen, die ich vorschlagen möchte (:

Amici mei, viri experti in causis agendis, dicebant:"Vita et facta utriusque respicienda non sunt. Res enim agitur de repetenda aere alieno apud iudicem, non de moribus apud censore. Non est dubitandum, quin reus absolvendus sit, nisi facinus probari possit."


Meine Ideen:
Meine Freunde, die erwartenden Männer in der Prozessführung sagten:"Betrachtet man das leben und Geschehe der beiden(sie sind nicht?).
Die Angelegenheit muss zurückgenommen werden, von den schulden wurde dem Richter erzählt, (nicht aus der Rolle mit der Zensur?).Es besteht kein Zweifel, aber der Schuldige muss (es) gestehen/absolvieren, es sei denn er/sie kann/können das Verbrechen beweisen.


Hallo Igor,

deine Übersetzung ist an einigen Stellen überhaupt nicht sinnvoll. Ich wiederhole noch einmal: Wenn du den genauen Wortlaut von Vokabeln nicht kennst, dann musst du ein Wörterbuch zu Hilfe nehmen, ansonsten gibt es unsinnige Ergebnisse.

experti - abgeleitet von experiri: erfahren, erprobt

expectare: erwarten, erhoffen

vita et facta: Leben und Taten

respicienda non sunt: als Gerundium zu übersetzen!
(...dürfen nicht berücksichtig werden)

Res ...de repetenda aere alieno:
Res: die "Sache", Angelegenheit, der Streit
über die Rückzahlung / Rückforderung der Schulden

agitur: wird verhandelt

apud iudicem: bei /vor dem Richter
apud censorem de moribus: bei /vor dem Sittenrichter

...quin reus absolvendus sit ... dass der Angeklagte (wörtlich) ein Freizusprechender ist ... dass der Angeklagte freigesprochen werden muss,

nisi ... wenn seine Tat nicht erwiesen werden kann.

Ich hoffe, du kannst den Text jetzt sinnvoll übersetzen.

Gruß
Pontius
Igor
BeitragVerfasst am: 07. Dez 2011 13:23    Titel: Textübersetzung Amici mei, viri experti in causis agendis, d

Meine Frage:
Tut mir leid, dass ich am Anfang das nicht ganz begriffen habe. Also ich habe jetzt einige Ideen, die ich vorschlagen möchte (:

Amici mei, viri experti in causis agendis, dicebant:"Vita et facta utriusque respicienda non sunt. Res enim agitur de repetenda aere alieno apud iudicem, non de moribus apud censore. Non est dubitandum, quin reus absolvendus sit, nisi facinus probari possit."


Meine Ideen:
Meine Freunde, die erwartenden Männer in der Prozessführung sagten:"Betrachtet man das leben und Geschehe der beiden(sie sind nicht?).
Die Angelegenheit muss zurückgenommen werden, von den schulden wurde dem Richter erzählt, (nicht aus der Rolle mit der Zensur?).Es besteht kein Zweifel, aber der Schuldige muss (es) gestehen/absolvieren, es sei denn er/sie kann/können das Verbrechen beweisen.

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