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expertissimus
BeitragVerfasst am: 01. Nov 2009 13:39    Titel:

@ lowe:
ich will meinen Vorschlag nicht bis zum letzten verteidigen - aber nach meiner Auffassung habe ich nur die Standardbedeutung "halten für" etwas variiert.
Das iudicium könnte sich auf das vorher Gesagte beziehen. Liest man weiter, fällt ja auch auf, dass nach der Ermunterung zum Selbstvertrauen ein krasses Gegenbeispiel folgt - nicht gerade ein Musterbeispiel für linear-stringente Argumentation.
Leider habe ich keine (anerkannte) deutsche Übersetzung, in meiner lat.-frz. Ausgabe (Richard, Garnier) steht: tu peux juger du cas que je fais de toi - scheint auf den ersten Blick in Deine Richtung zu zeigen, macht aber nach Aussage einer Französin, die ich kontaktieren konnte, gar keinen Sinn - ein Hinweis auf die tatsächliche Uneindeutigkeit der Stelle?
Lowe
BeitragVerfasst am: 01. Nov 2009 11:25    Titel:

@ expertissimus

Dann bliebe ja nur noch, wie du deine Übersetzung in den Zusammenhang stellen möchtest:
Dein Vorschlag
Zitat:
Sieh/bedenke, was Du von meinem Urteil hälst

Was ist mit "mein Urteil" inhaltlich gemeint, und für "habere = halten von" fehlen mir die Belege.

Lowe
expertissimus
BeitragVerfasst am: 31. Okt 2009 14:36    Titel:

das kann man sich natürlich jedes Mal fragen - andererseits wird ja niemand gezwungen, seitenlange Recherchen zu präsentieren.
Was iudicium angeht: überredet, aber in den Beispielen ist doch - was hier fehlt - regelmäßig der Gegenstand der Beurteilung im Gen. obi. oder im Possesivpronomen angeführt - was analog hier dann zur Übersetzung "Dein Urteil über mich" führen würde, wenn man nicht das Beurteilungsobjekt in der Personalendung repräsentiert sehen möchte;
---kleiner Exkurs: Urteil und Beurteilung sind keineswegs, strenggenommen, austauschbar: ein Urteil bewegt sich in den Kategorien wahr - falsch, ja - nein, während eine Beurteilung weitere normative Zuschreibungen erfordert---
die Verteidigung von habere = erhalten ist schwach; die dürftigen Belegstellen im Georges (Plautus! Nepos!) könnte man durchaus auch ohne Verwendung von "bekommen" übersetzen. Außerdem: du wirst haben = du bekommst setzt Futur voraus - haben wir hier nicht.
Lowe
BeitragVerfasst am: 31. Okt 2009 12:14    Titel:

@ expertissimus
Beim Abfassen meines Übersetzungsvorschlages habe ich weder „iudicium“ noch „habere“ im Wörterbuch nachgeschlagen, da ich z.B. zwischen „Urteil“ (sobald man sich vom Begriff „Gerichtsurteil“ gedanklich löst) und „Beurteilung“ keinen Unterschied sehe. „Urteil über eine Sache bzw. einen Zustand“ oder „Beurteilung einer Sache, eines Zustandes“.
Aber du wolltest ja Belege: hier ein sehr schöner (was den Inhalt angeht):
„Hic tu fallaci nimium ne crede lucernae:
Iudicio formae noxque merumque nocent.” (Ovid, ars amatoria 1,245 f.
iudicium formae kann nur übersetzt werden mit “Beurteilung der Schönheit“ oder “Urteil über die Schönheit“, wobei ich die erstere immer vorziehen würde (und andere Übersetzer auch)
Bei weitere Recherche habe ich jedoch für diesen speziellen Fall noch bessere Übersetzungsmöglichkeiten für iudicium gefunden:
c) übtr., die auf ein Urteil gegründete individuelle Meinung, Ansicht von einer Person od. Sache, neque iudicium tuum fallemus, Auct. b. Alex.: iudicium animi mutare, Sall.: iudiciis fruar isdem, Hor. – prägn., α) die ausgesprochene günstige Ansicht über jmd., das ehrenvolle Zeugnis, patroni, Cic. ep. 13, 46: iudicia principis, Plin. ep. 4, 15. – β) die gehegte gute Meinung von jmd., das gute Vorurteil,
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: iudicium. Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 31329
(vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 483)
http://www.digitale-bibliothek.de/band69.htm ]

Fehlt noch die Belegstelle für „habere = erhalten“. Hier ist sie:
β) wie εχειν u. unser haben = in Besitz nehmen, erlangen, bekommen,
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: habeo. Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 25602
(vgl. Georges-LDHW Bd. 1, S. 2991)
http://www.digitale-bibliothek.de/band69.htm ]
2) von außen her haben = bekommen, malum habebis, dir wird's sehr übel ergehen,
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: habeo. Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 25613
(vgl. Georges-LDHW Bd. 1, S. 2995)
http://www.digitale-bibliothek.de/band69.htm ]
zwischen „erhalten“ und „bekommen“ sehe ich im Deutschen keinen größeren Unterschied.
Abschließend würde ich als gute Übersetzung ansehen: „Aber sieh, was für eine gute Meinung ich von dir habe.“
Abschließend frage ich mich ferner, ob das Ganze den Aufwand wert war.
Gruß
Lowe
expertissimus
BeitragVerfasst am: 30. Okt 2009 12:26    Titel:

@Lowe:
hört sich ganz logisch an - für habere = erhalten und iudicium = Beurteilung (in diesem Sinne) fehlen mir aber die Belege
Lowe
BeitragVerfasst am: 30. Okt 2009 09:25    Titel:

Zitat:
Et vide, quod iudicium meum habeas

Mein Übersetzungsvorschlag:“ Aber siehe, was du als mein Urteil (meine Beurteilung) hast (erhältst) = was du für eine Beurteilung von mir erhältst.“
Begründung:
1. et = aber, (häufig nach verneinenden Sätzen)
2. Seneca hat niemanden, mit dem er Lucilius zusammen wissen möchte. Doch halt, einen gibt es, und über den gibt er sein (positives) Urteil ab: Lucilius selbst. „Audeo te tibi credere“. Interessant ist auch, dass der Herausgeber des Textes diesem Satz einen Doppelpunkl vorangestellt hat.

Gruß
Lowe
Goldenhind
BeitragVerfasst am: 29. Okt 2009 23:17    Titel:

Danke für die Ergänzung, das ist sicher eine sinnvollere Lösung.
expertissimus
BeitragVerfasst am: 29. Okt 2009 23:10    Titel:

Et vide, quod iudicium meum habeas:
Goldenhinds letzter Vorschlag müsste wohl vide, ut... lauten. und habere = sich halten an???
Mein Vorschlag: Sieh/bedenke, was Du von meinem Urteil hälst
Goldenhind
BeitragVerfasst am: 29. Okt 2009 18:59    Titel:

Meine Vorschläge, die sicher noch verbesserungswürdig sind:

"Non habeo cum quo te communicatum velim" würde ich übersetzen: "Ich habe keinen/ Es gibt keinen, bei dem ich wollte, dass du mit ihm verkehrst." Der nächste Satz ist mir leider auch nicht ganz klar. Wörtlich wäre es ja soviel wie "Und sieh, dass du mein Urteil/meine Meinung hast". Im Wörterbuch finde ich für "iudicium habere" "angeklagt sein", aber das scheint mir auch nicht wirklich zu passen. Evtl. "Und sieh, dass du dich an mein Urteil hältst".
"hat gefragt, als einen jungen mann spazieren sieht , was macht jener allein." besser "hat gefragt/fragte, als er einen jungen Mann einsam/heimlich (secreto) spazieren sah, was dieser alleine mache".

'Mecum' inquit 'loquor.' = Er/Dieser sagte: "Ich spreche mit mir (selbst).""
Cui Crates 'cave' inquit 'rogo et diligenter attende; cum homine malo loqueris' = Diesem sagte Crates: "Ich bitte dich, hüte dich und nimm gut Acht. Du sprichst mit einem schlechten Menschen."

"Lugentem timentemque custodire solemus, ne solitudine male utatur"= wörtlich "Einen trauernden und sich fürchtenden pflegen wir davor zu bewahren, dass er die Einsamkeit schlecht nutzt".
"Nemo est ex imprudentibus, qui relinqui sibi debeat" = "Es gibt keinen Unverständigen, der mit sich alleine gelassen werden darf".
"tunc mala consilia agitant, tunc aut aliis aut ipsis futura pericula struunt, tunc cupiditates improbas ordinant;" = "Dann betreiben sie (die Unverständigen) schlechte Pläne, dann erschaffen sie entweder sich selbst oder anderen zukünftige Gefahren, dann stellen sie (oder vll besser entwickeln) sie schlechte Begierden."

MfG Goldenhind
Amoroso37334
BeitragVerfasst am: 28. Okt 2009 23:06    Titel: Epistulae morales Brief 10

hi
ich habe den folgenden text als hausaufgabe auf und habe probleme.
wär nett wenn ihr helfen könntet.

Fuge multitudinem, fuge paucitatem, fuge etiam unum. Non habeo cum quo te communicatum velim. Et vide, quod iudicium meum habeas: Audeo te tibi credere. Crates, ut aiunt, huius ipsius Stilbonis auditor, cuius mentionem priore epistula feci, cum vidisset adulescentulum secreto ambulantem, interrogavit, quid illic solus faceret. 'Mecum' inquit 'loquor.' Cui Crates 'cave' inquit 'rogo et diligenter attende; cum homine malo loqueris'.
Lugentem timentemque custodire solemus, ne solitudine male utatur. Nemo est ex imprudentibus, qui relinqui sibi debeat; tunc mala consilia agitant, tunc aut aliis aut ipsis futura pericula struunt, tunc cupiditates improbas ordinant;

Meide die vielen, meide die wenigen, meide sogar den einzelnen.

die nächsten 2 sätze versteh ich nicht. heißt habere nicht haben?

ich wage dich dir anzuvertrauen. Krates, so haben sie gesagt,


ein Schüler des von mir im letzten Brief erwähnten Stilpon (falsch oder?)

hat gefragt, als einen jungen mann spazieren sieht , was macht jener allein.


die nächsten 2 sätze versteh ich wieder nicht.


Auf schwermütige und gedankenlose Menschen pflegen wir aufzupassen, damit sie nicht auf dumme Gedanken kommen.

und den rest hab ich auch nicht hinbekommen. wär nett wenn ihr mir helfen könntet. schreib bald ne arbeit und muss noch ein bisschen lernen.

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