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MacHarms
BeitragVerfasst am: 17. Jun 2006 09:11    Titel:

Der Kaiser hat sich natürlich nicht um jeden einzelnen Rechtsfall gekümmert; er war aber "letzte Instanz", wenn ein Fall über mehrere Instanzen ging.
Insofern war es nicht viel anders als heute, wo ja auch nicht jeder mit seinen Anliegen gleich zum Bundesgerichtshof rennen kann.

Im übrigen:
www.geschichteboard.de/ptopic,5914.html


Gruß von der Waterkant,

Peter
ShAdOw137
BeitragVerfasst am: 14. Jun 2006 23:24    Titel:

Tag.

Also ich denke nicht, dass sich der Kaiser um jeden einzelnen Gerichtsfall gekümmert hat. Dafür hatte er sicher Angestellte etc. aber sicher weiss ich es leider nicht.
Wanderer
BeitragVerfasst am: 14. Jun 2006 18:25    Titel: Das römische Bürgerrecht

Hallo.

Ich habe eine Frage zum römischen Bürgerrecht. Es erlaubte den röm. Bürgern sich in Gerichtsfällen auf das Urteil des Kaisers zu berufen.

Hat sich der Kaiser echt um alle Gerichtsfälle der römischen Bürger, die sein Urteil wollen, gekümmert oder hatte er dafür Vertreter und andere Angestellte?

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